Wendepunkte.Net

Normale Version: Zwang zum Umgang?
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Heute verkündet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ob
man ein Elternteil (im vorliegenden Fall einen Vater) zum Umgang mit seinem nichtehelichen Kind zwingen kann.

Ich bin ja mal gespannt!

Website des Bundesverfassungsgerichtes
Artikel in der Netzeitung

Fein, ein Elternteil hat also das Recht Umgang mit dem Kind einzuklagen und durchzusetzen, ein Kind im Gegenzug aber nicht das Recht auf Umgang.

Nun, da wird sich mein Ex ja freuen. Kann er sich jetzt doch gewiss sein
das er zwar jederzeit Umgang einfordern kann, sein Sohn aber keinerlei
Recht darauf hat ihn jemals wieder zu sehen.

Eigentlich könnte man damit das Kindschaftsrecht in die Tonne klopfen.

Edit:
ZDF Artikel

Da gings um 4 x jährlich für jeweils 2 Stunden!
Das ist doch eh nicht mehr als wenigstens zu wissen wer sein Vater oder Mutter ist!

Und darunter soll ne Ehe zerbrechen?

----------------------------------------------------
Eines der schlimmsten Dinge ist seine Eltern nicht zu kennen.
Schade das das noch nicht bis nach Karlsruhe durchgedrungen ist.
Also ganz so ist es ja nun nicht.
Hier ging es ja nun um ein Kind, das (ich weiß, ich bin Frauenfeindlich, wer mich kennt weiß, nicht wirklichRolleyes ) von der Mutter wohl gewollt wurde. Ich drück es mal vorsichtig aus: Um den Vater zu gewinnen?
Von Anfang an hat er gesagt, das er kein Kind möchte. UNd sie ihm wohl auch gesagt hat: Nein , keine Sorge.

Nun war das Kind da und er hat weiterhin nein gesagt.
Und nun wollte sie den Umgang des Vaters mit dem Kind einklagen. Da frage ich mich( und meine Frau sich auch) warum?
Er zahlt für das Kind. Freiwillig. Aber er will keinen Umgang, auch wegen seiner Ehe.
Ich denke nicht, das es hier zum Wohl des Kindes ist, das hier ein Umgang zwangsweise stattfindet. Zum einen sind hier schon neun Jahre vergangen. Und wenn ein Vater mit Widerwillen zu einem Treffen geht, dann merkt es auch das Kind.
Insofern kann ich das Urteil verstehen und auch gutheißen.

Im Tenor (ich hab das Urteil vorliegen) steht aber auch, das sehr wohl auch weiterhin ein Umgangsrecht mit einem unwilligen Vater eingeklagt werden kann und auch mit Zwangsgeld belegt werden kann. Es muss nur zum Wohle des Kindes sein. Dieses wird wohl sicherlich die Väter betreffen, die schon eine Bindung zum Kind haben, also bei Scheidung, und der Vater geht lieber zum Fußball als mit dem Zwerg was zu unternehmen.
Dort ist immer noch eine Klage mit Zwangsgeld möglich. Es kommt halt immer auf das Wohl der Kinder an.
Andersherum ist natürlich auch zu sehen, das es immer mehr Väter gibt, die gerne den Umgang mit ihren Kindern hätten, diesen aber nicht bekommen. Ich denke hier an uneheliche Väter, aber auch an geschiedene Väter. Denn nicht nur die Männer sind manchmal schlimm, sondern öfter auch die Frauen. Und bitte jetzt noch einseitig urteilen.

Ich kenne hier im Umkreis einige Väter, die gerne würden aber nicht dürfen.

Es ist eben alles ein zweischneidiges Schwert. Und immer hinter alle Ecken gucken. Das war jetzt nicht bös gemeint. Und wech
Hi du,
nö, nehm ich auch nicht bös auf.

Was mich so wahnsinnig fuchst, ist das ein Vater auch nach Jahren ankommen kann und auf sein Umgangsrecht pochen kann - das ist meiner Erfahrung nach, IMMER zum Wohle des Kindes und wird durchgesetzt egal ob die aktuelle Familie damit zurecht kommt oder nicht.

Andererseits, entspricht es aber nicht dem Kindeswohl den Vater wenigstens kennenlernen zu dürfen, denn mehr als das sind 4 mal Jährlich 2 Stunden doch nicht, sein wir mal ehrlich.

Und ne Ehe die wegen 8 Stunden im Jahr zerbricht, die ist doch nicht das Papier wert - auf das man im Standesamt unterzeichnet.

Wenn er tatsächlich kein Kind gewollt hätte, hätte er eben verhüten müssen.
Bei sowas bin ich knallhart, sorry.
Ich hab selber zwei Jungen, und eins - sei dir sicher wird zu den ersten Lektionen zum Thema Partnerschaft gehören die sie von mir bekommen.
Die erste Regel ist, zum verhüten gehören zwei.

LG
Jen
Sicherlich gibt es immer zwei Seiten einer Medallie.

Aber wie heißt es immer so schön: Wir Männer sind ja leicht zu handhaben. Wir glauben einfach alles. Und wenn eine Frau es darauf anlegt, dann hat sie eben die besseren Karten.
Aber Du hast Recht, zur Verhütung gehören immer zwei.
Aber nun war das Kind in den Brunnen gefallen. :-"

Und ich finde auch, das differenziert werden muss. Väter die sich ewig nicht sehen lassen und dann plötzlich die väterlichen Gefühle entdecken, das sollte auch bei Gericht berücksichtigt weren.
Hey,

erzwungender Umgang kann nichts bringen; so weit ist das klar. Ich möchte auch nicht in der Haut der Richter stecken, die zu urteilen haben.

Nur: wenn ein Elternteil den Umgang mit dem Kind erzwingen kann ( das Kind weiß ja noch nicht was gut für ihn/sie ist) das Kind aber nicht. Dann frage ich mich: wenn einem Kind die Reife abgesprochen wird, über Umgang zu entscheiden, warum wird einem Erwachsenen nicht die Reife und das Verantwortungsbewußtsein unterstellt und auch zugemutet, seinem Kind wenigstens Einblick in seine Wurzeln zu geben?

Ich habe den Bericht über das Urteil im Hamburer Abendblatt gelesen und wenn der Umgang doch erzwungen werden kann wenn es denn zum Wohle des Kindes ist: wie müßten denn da die Umstände aussehen? Zwang wäre ja auch wieder vorhanden.... *grübel*

Zu diesem speziellen Fall: ich hätte meinen Mann sowieso vor die Tür gesetzt wenn er der Meinung gewesen ist, sich anderweitig sexuell zu betätigen. Aber das scheint sie ja verziehen zu haben. Was für eine Frau muss das denn sein, die merkt ihrem Mann unter Androhung von Scheidung den Umgang mit seinem eigen Fleisch und Blut zu untersagen und wessen Geistes Kind ist er, dass er dem nachgibt?

Wir hätten auf unseren Bäumen oder in unseren Höhlen bleiben und weiter Säbelzahntiger jagen sollen............

Gruß
Mc. Gonagall

Mc. Gonagall schrieb:
Nur: wenn ein Elternteil den Umgang mit dem Kind erzwingen kann ( das Kind weiß ja noch nicht was gut für ihn/sie ist) das Kind aber nicht. Dann frage ich mich: wenn einem Kind die Reife abgesprochen wird, über Umgang zu entscheiden, warum wird einem Erwachsenen nicht die Reife und das Verantwortungsbewußtsein unterstellt und auch zugemutet, seinem Kind wenigstens Einblick in seine Wurzeln zu geben?

Hallo und erstmal einen großen Seuftzer...
okay wie schon erwähnt wurde, ist ein erzwungener Umgang zum Scheitern verurteilt, sehen hier sicherlich auch alle ein, was hat man davon, wenn der Erzeuger (Vater kann man es nicht nennen) seinen Spross nicht sehen will?
Aber besagtes Beispiel, könnte wenigstens seinem Kind die Möglichkeit geben, zu schauen, wo es her kommt.....

Nur, was macht man( in dem Fall ich) wenn man gemeinsames Sorgerecht hat, sich der Erzeuger die ersten 3 Jahre null ums Kind kümmert, in der Anfangszeit nur wenn es ihm passte, bis mein Anwalt ihm auf die Finger gehauen hat, und gesagt hat, entweder geregelt oder garnicht....
nach 3 Jahren das Besuchsrecht einklagt ( was er immer hatte, hätte er sich an Absprachen und Regelmäßigkeiten gehalten) vom gericht weniger zugesprochen bekommt (Vergleich) als er freiwillig hätte haben können (ach ja Unterhalt musste ich auch einklagen, da er aber "selbstständig ist" ist er zum Amt gegangen und hat angegeben er könne nix zahlen) erstmal betreuter Umgang lief, dann geregelt alle 2 Wochen 3 Stunden und privat dann geregelt wurde, das er sie alle 2 Wochen von Sa mittag bis So abend zu sich nehmen kann, das ganze bis zur Trennung von seiner Freundin gut läuft, und er sich ab dann nur noch einmal ein WE bei sich hatte (10.11.07) sich nicht blicken lässt, nicht anruft, aber wenn man ihm zufällig über den Weg läuft den Superdad spielt und dann wieder seines Weges geht?
Auf seine Rechte will er nicht verzichten, er will überall mitmischen, Elternabende, Schulfeste, Einwilligungen für Impfungen, benachrichtigt werden wann das Kind krank ist, aber zahlt nicht und kümmert sich nen dreck.

Wie verfahre ich damit?
Mir ist es eigentlich schnurz ob er sich kümmert, obwohl ich auch gern mal wieder ein freies WE hätte, dann sollte er es aber ganz lassen, mit allen Konsequenzen...

Hallo Schnurpsel und Willkommen im Wendepunkte :o)))
es scheint mittlerweile in "Mode" gekommen zu sein das man zwar seine Rechte in Anspruch nehmen will (mitreden, mitbestimmen etc.) aber sich weder seine Pflichten bewusst macht, noch sie wahrnimmt.

Vielleicht wäre es in einem Fall wie deinem das beste wenn man sich eben nicht mehr über den Weg läuft.
Wenn ansonsten keine Initiative die Kinder zu sehen besteht - dürftest du dann wenigstens deine Ruhe haben. :o/

Es ist schon ein Unding was da geurteilt wurde - ich kann es noch immer nicht nachvollziehen. Ein Recht kann doch kein "one-way-ticket" sein das völlig einseitig ist.
*kopfschüttel*

Liebe Grüße
Jen
Referenz-URLs