Also ganz so ist es ja nun nicht.
Hier ging es ja nun um ein Kind, das (ich weiß, ich bin Frauenfeindlich, wer mich kennt weiß, nicht wirklich

) von der Mutter wohl gewollt wurde. Ich drück es mal vorsichtig aus: Um den Vater zu gewinnen?
Von Anfang an hat er gesagt, das er kein Kind möchte. UNd sie ihm wohl auch gesagt hat: Nein , keine Sorge.
Nun war das Kind da und er hat weiterhin nein gesagt.
Und nun wollte sie den Umgang des Vaters mit dem Kind einklagen. Da frage ich mich( und meine Frau sich auch) warum?
Er zahlt für das Kind. Freiwillig. Aber er will keinen Umgang, auch wegen seiner Ehe.
Ich denke nicht, das es hier zum Wohl des Kindes ist, das hier ein Umgang zwangsweise stattfindet. Zum einen sind hier schon neun Jahre vergangen. Und wenn ein Vater mit Widerwillen zu einem Treffen geht, dann merkt es auch das Kind.
Insofern kann ich das Urteil verstehen und auch gutheißen.
Im Tenor (ich hab das Urteil vorliegen) steht aber auch, das sehr wohl auch weiterhin ein Umgangsrecht mit einem unwilligen Vater eingeklagt werden kann und auch mit Zwangsgeld belegt werden kann. Es muss nur zum Wohle des Kindes sein. Dieses wird wohl sicherlich die Väter betreffen, die schon eine Bindung zum Kind haben, also bei Scheidung, und der Vater geht lieber zum Fußball als mit dem Zwerg was zu unternehmen.
Dort ist immer noch eine Klage mit Zwangsgeld möglich. Es kommt halt immer auf das Wohl der Kinder an.
Andersherum ist natürlich auch zu sehen, das es immer mehr Väter gibt, die gerne den Umgang mit ihren Kindern hätten, diesen aber nicht bekommen. Ich denke hier an uneheliche Väter, aber auch an geschiedene Väter. Denn nicht nur die Männer sind manchmal schlimm, sondern öfter auch die Frauen. Und bitte jetzt noch einseitig urteilen.
Ich kenne hier im Umkreis einige Väter, die gerne würden aber nicht dürfen.
Es ist eben alles ein zweischneidiges Schwert. Und immer hinter alle Ecken gucken. Das war jetzt nicht bös gemeint.
