08.04.2008, 13:12
Hallo zusammen
ich bin neu hier und habe eine Menge Fragen vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe gestern bei unserer Arge den ALG 2 Antrag abgegeben. Wir sind sogenannte Aufstocker d.h. mein Mann geht arbeiten aber bekommt nicht genug Geld.
Mein Mann mit mir das zweite mal verheiratet ist, er hat aus erster Ehe zwillinge, das eine wohnt bei uns das andere bei der KM( Ex Frau)
Das Kind was bei der KM lebt kommt alle 2 wochen von Freitag bis Sonntag zu uns, zusätzlich bringt mein Mann sein Kind Sonntags wieder zur Kindesmutter.
Ich habe also gestern bei der Arge den Antrag zur Übernahme der Umgangskosten abgeben wollen, die Dame sagte mir gleich das sie diesen Antrag nicht nimmt weil es keine Übernahme der Umgangskosten gibt.
Sie sagte weiter das gibt es nur für Kinder bzw. personen die dauerhaft in der Bedarfsgemeinschaft leben.
Ich habe erstmal den Antrag wieder mit genommen weil ich mir nciht sicher war stimmt es was die Frau erzählt oder nicht.
Doch gestern abend habe ich gegoogelt und gelesen das die Arge doch zahlen muss.
Was soll ich den jetzt machen Antrag hin schicken?
Kann mir jemand bei der formulierung des Antrages helfen, ´wollte in den Antrag gleich noch einen § rein schreiben habe aber keinen gefunden.
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
LG Hexe
ich bin neu hier und habe eine Menge Fragen vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe gestern bei unserer Arge den ALG 2 Antrag abgegeben. Wir sind sogenannte Aufstocker d.h. mein Mann geht arbeiten aber bekommt nicht genug Geld.
Mein Mann mit mir das zweite mal verheiratet ist, er hat aus erster Ehe zwillinge, das eine wohnt bei uns das andere bei der KM( Ex Frau)
Das Kind was bei der KM lebt kommt alle 2 wochen von Freitag bis Sonntag zu uns, zusätzlich bringt mein Mann sein Kind Sonntags wieder zur Kindesmutter.
Ich habe also gestern bei der Arge den Antrag zur Übernahme der Umgangskosten abgeben wollen, die Dame sagte mir gleich das sie diesen Antrag nicht nimmt weil es keine Übernahme der Umgangskosten gibt.
Sie sagte weiter das gibt es nur für Kinder bzw. personen die dauerhaft in der Bedarfsgemeinschaft leben.
Ich habe erstmal den Antrag wieder mit genommen weil ich mir nciht sicher war stimmt es was die Frau erzählt oder nicht.
Doch gestern abend habe ich gegoogelt und gelesen das die Arge doch zahlen muss.
Was soll ich den jetzt machen Antrag hin schicken?
Kann mir jemand bei der formulierung des Antrages helfen, ´wollte in den Antrag gleich noch einen § rein schreiben habe aber keinen gefunden.
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
LG Hexe

