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Normale Version: KK bezahlt angeblich keine Ergo
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Hallo


wie einige von euch bereits wissen geht es um den Kindesunterhalt für das Kind was bei der Mutter wohnt.

Die Mutter behauptet das die KK keine Ergotherapie bezahlt und sie selber zahlen muss.

Das kann ich doch gar nicht glauben unser Kind bekommt schon über Jahre Ergo und es gab nie Probleme mit dem bezahlen.

Die KM verlangt das diese Kosten für die Ergo bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Wie kann man den da was raus kriegen?
Wir können uns es nur so erklären das die Mutter keine entsprecheneden Rezepte vorlegt in vergangener Zeit hat sie nämlich selten Rezepte angefordert.
Es besteht auch der Verdacht das das Kind beim neuen LG versichert ist der widerum in einer privaten KK ist vielleicht liegt es daran?


LG hexe
Hallo Hexe,

ich denke, dass auch private KKs eine Ergotherapie zahlen, wenn Sie denn nötig ist und verschrieben wurde. Ansonsten ist es nämlich Privatvergnügen und muss von der Mutter selbst gezahlt werden. Ist meiner Meinung nach eine ganz klare Sache. Gibt's Rezepte, so ist das nachweisbar, gibt's die nicht, hat die Mutter Pech gehabt und bleibt auf den Kosten sitzen. Einzige Möglichkeit für Sie wäre der Nachweis, dass Sie diese (Privat-)Therapie mit Deinem Mann abgesprochen hat.

Gruß Seelenquell :o)
Hallo Hexe,

mit einer "privaten KK" meinst Du eine private Krankenversicherung, oder? Das kann ich mir nun gar nicht vorstellen.

1. Bieten Privatversicherer keine kostenlose Mitversicherung von Kindern an. Das kostet richtig Geld.

2. Kann das Kind nicht so einfach privat krankenversichert werden, da es nicht das leibliche Kind des Versicherungsnehmers ist.

Ich kann Dir nicht sagen, warum die KM so tickt aber ihr Wunschdenken "Zahlung der Ergo" muss sie schon belegen können. Sonst kann ja jeder mit seinen Wünschen ankommen. So einfach ist das nicht.

Laßt sie auflaufen, soll sie Belege vorweisen.

Gruß
Mc. Gonagall

Hustinetten-Horst

Guten Morgen Hexe,

hexe schrieb:
Die Mutter behauptet das die KK keine Ergotherapie bezahlt und sie selber zahlen muss.


Vorsichtig ausgedrückt könnte man es so formulieren: Da ist die Mutter falsch informiert Wink
Richtig ist vielmehr, dass eine ärztlich verordnete Ergotherapie von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen finanziert wird.

Eine kurze Suche bei Google ergibt zahlreiche Treffer, die ebenfalls genau das sagen Cool

Wie war das Kind bislang versichert? Familienversichert über die Mutter? Über Deinen Mann? Im zweiten Fall könnt ihr natürlich bei der Krankenkasse nachfragen, ob es Verordnungen gibt. Habt ihr gesetzlich nachweisbares, gemeinsames Sorgerecht? Wenn ja, dann kann Dein Mann auch versuchen bei der KK der Mutter auskunft zu bekommen.

Gruß Horst!

hallo

also die Mutter hat sich über Jahre schon geweigert die Chipkarte des Kindes zu den Umgangswochenenden mit zuschicken.
Darauf hin haben wir bei der im letzten Jahr noch zuständigen KK eine zweitkarte beantragt die direkt an uns bzw den Vater ( meinen Mann) zugeschickt wurde.
Diese Karte war im April 2008 abgelaufen so dass wir im März bei der KK waren und um Verlängerung dieser Karte gebeten haben.
Da wurde uns gesagt die Mutter und das Kind sind nicht mehr bei uns versichert.
Dann hat die eine Sachbearbeiterin zur anderen Sachbearbeiterin leise gesagt :" sie war über ihn versichert". mehr nicht

So nun hat sich für uns die Frage gestellt wer war über ihn versichert und wer ist ihn?
Ihn kann nur der neue LG der Mutter sein, aber wer von beiden war bei ihm das Kind oder die Mutter?
Wenn es die Mutter war, wie war den dann das Kind versichert allein weiter bei der uns bekannten Krankenkasse?
Und eigentlich können wir uns nicht vorstellen das die Mutter bei ihm versichert war, da sie imbesagten zeitraum Elterngeld bekommen hat und in dieser Zeit ist doch die Mutter beitragsfrei weiterversichert, RICHTIG?

Wäre den das Kind aus erster Ehe um was es sich hier handelt auch kostenfrei weiter versichert bei der Mutter währende des Bezuges von Elternegeld???

Wenn nicht kann ich es mir vorstellen das deshalb das Kind beim LG versichert war ob die KK das natürlich macht ist ne andere Geschichte weil es ja nicht sein Kind ist.

So nun zum eigentlichen Problem zurück.

als wir gestern das Schreiben des Anwaltes der Mutter bekommen haben hab ich gedacht das kann doch nicht war sein was sie da behauptet mit der Ergo
sollten keine Rezepte vorliegen und die Mutter das als Privat Therapie macht hat sie wirlich Pech gehabt den mit meinem Mann hat sie das nicht abgesprochen.

Da gemeinsames SG besteht werden wir versuchen über die KK in der das Kind versichert war im letzten Jahr Auskunft zu bekommen bzgl. der Abrechnung
Die zuständige KK hat sich in der vergangenheit aber sehr zurück gehalten d.h. trotz gemeinsamen SG gibt die KK nur gering bis gar keine Informationen bzgl. des Kindes an den Vater heraus.
Was es da schon für ein Theater gegeben hat mit RAen und und keine Chance.
Werden es aber nochmal versuchen.

LG hexe
Mal einen ganz einfachen Vorschlag, schreibt der Mutter, daß sie das Kind über deinen Mann familienversichern kann (ich geh von aus, ihr seid gesetzl. versichert) und daß sie so auch die Verordnungen für die Ergotherapie einlösen kann.Sollten keine Verordnungen vorliegen, besteht anscheint aus ärztlicher Sicht keine Notwendigkeit für diese Therapie, sie möge doch bitte ärztliche Nachweise darüber erbringen über die Notwenigkeit, dieses in Eigenregie durchzuführen samt dem Grund ,warum der zuständige Arzt es nicht verordnet!

Fotografier mit ner aktuellen Bildzeitung,wo das Datum erkennbar ist,wie du diese Sachen in den Umschlag steckst und schick ihn unter Zeugen weg per Einschreiben!

Solange die Mutter mit dem Mann nicht verheiratet ist, kann sie auch nicht über ihn versichert werden (und das Kind schon gar nicht, erst als Stiefkind nach Wiederheirat der Mutter kann das Kind über den Stiefvater versichert werden, wenn dieser für den überwiegenden Unterhalt des Kindes aufkommt).
hallo


es kannja nun auch sein das die Mutter verheiratet ist mit dem LG.
Wie wollen wir den das raus kriegen ihren Namen hat sie nämlich nich ebenso das Kind.

Und mit den Schreiben an die KM muss ich erstmal den RAin fragen ob wir da in Eigenregie was machen können.
sollte es zu einem gerichtsverfahren kommen muss sie dann da sowieso alles belegen.
wollte mich halt nur im vorfeld mal erkundigen.

Hexe
Hallo Hexe,

wenn der Mann privat krankenversichert ist, kann die KM nicht bei ihm "mitversichert" sein. So etwas gibt es bei den Privaten nicht. Dito das Kind, da nicht seins.

Ein Kind ist nur dann mitversichert, ein sogenannter Kontrahierungszwang (zwangsversichert) wenn z. B. die gebärene Mutter Privatpatientin ist. Dann MUSS die private Krankenversicherung das Kind auch privat krankenversichern, egal ob Kind krank oder gesund.

Wenn die KM Hausfrau ist, kann sie sich freiwillig gesetzlich zum sogenannten "Hausfrauentarif" inkl. beitragsfreier Mitversicherung des Kindes versichern. Allerdings werden 50 % des Einkommens des Ehemannes als ihr fiktives Gehalt zugrunde gelegt.

Die Konstellation: Er privat (als Nicht-Vater), sie gesetzlich oder freiwillig gesetzlich und das Kind auch privat krankversichert geht nicht. Schon gar nicht nach der Gesundheitsreform.

Die Krankenkasse (alte) des Kindes ist Euch gegenüber auskunftpflichtig wenn gemeines SR besteht; es sei denn die gesundheitliche Sorge ist ausgeklammert worden.

Des weiteren ist die KM dem KV gegenüber auskunftpflichtig. Wenn nicht nennt sich das mangelnde Kommunikationsbereitschaft zum Schaden des Kindes. Auch nicht unbedingt ein Pluspunkt für die Dame.

Eure RA'in soll mal etwa mehr Dampf machen. Das ist das kleine 1x1, dass jeder juristische Laie beherrscht.

Wenn ich mal fragen darf: was macht eigentlich Dein Mann? Ist er der Aktive, und Du berichtest hier oder lässt er Dich machen?

Gruß
Mc. Gonagall
Hallo Hexe,

wenn Ihr sowieso schon einen Anwalt habt, dann braucht Ihr Euch doch mit diesen Details gar nicht fertig machen. Soll der Anwalt bei der Mutter die Belege anfordern und DANN könnt Ihr Euch Gedanken machen. Bis dahin hat sie gar keine Grundlage, denn verordnete Ergotherapie wird bezahlt.

Ich sehe das Problem auf Euch zukommen, dass Ihr Euch in solchen Dingen verliert und Eure gemeinsame Lebensqualität darunter leidet. Hier geht es um belegbare Kosten, also muss die Mutter doch erstmal die entstandenen Kosten nachweisen. Hat Euch wirklich Euer Anwalt gesagt, dass Ihr hier auf eigene Faust recherchieren müsst?

Gruß Seelenquell :o)
@ Seelenquell

also unser Anwalt hat zu uns nicht gesagt wir sollen Nachforschungen anstellen das machen wir von uns aus.

Wie gesagt es war nur so meine Frage weil wir nach wie vor "hoffen" das die Mutter "zur vernunft" kommt und es bei der alten regelung belässt d.h. keine KU Zahlungen und jeder kommt für das bei sich lebende Kind finaziell auf.

Wir " warten" jetzt also bis die mutter Klage einreicht für den KU für das Kind was bei ihr wohnt sollte sie dies tun weren wir natürlich nachziehen.
Für diesen Fall wollen wir natürlich vorbereitet sein.

LG hexe
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