12.05.2008, 16:46
Hallo,
habe beides Sorgerecht und ABR, der Vater darf ansonsten sein Umgangsrecht ohne jede Einschränkung ausüben, wo und mit wem er will. EINZIGE Einschränkung, seine totengesagten Eltern, die zum heute 6jährigen Kind noch niemals Kontakt hatten.
Gründe dafür eben wie schon gesagt keinerlei Umgang bis heute, da vom Vater zu unserer Beziehungszeit auch unerwünscht, das Niveau und der IQ/EQ dieser Leute bewegt sich auf Raumtemperatur, da gab es sogar mal Handgreiflichkeiten gegen mich und eben jede Menge Lügen. Von daher hab ich von Anfang an diesen Kontakt strikt untersagt.
Entgegen meiner Anordnung, nein keine Bitte, hat er nun heute das Kind, zu den bis dato totgesagten Großeltern gebracht.
Kann ich den Typen jetzt anzeigen, wenn er entgegen meiner Anordnung das Kind an einen Ort bringt den ich ausdrücklich untersagt hab? Als nächstes fährt der Sechsjährige sonst noch mit Motorrad, weil ich das auch strikt untersagt hab.
Gruß Silber
*in Mörderlaune*
habe beides Sorgerecht und ABR, der Vater darf ansonsten sein Umgangsrecht ohne jede Einschränkung ausüben, wo und mit wem er will. EINZIGE Einschränkung, seine totengesagten Eltern, die zum heute 6jährigen Kind noch niemals Kontakt hatten.
Gründe dafür eben wie schon gesagt keinerlei Umgang bis heute, da vom Vater zu unserer Beziehungszeit auch unerwünscht, das Niveau und der IQ/EQ dieser Leute bewegt sich auf Raumtemperatur, da gab es sogar mal Handgreiflichkeiten gegen mich und eben jede Menge Lügen. Von daher hab ich von Anfang an diesen Kontakt strikt untersagt.
Entgegen meiner Anordnung, nein keine Bitte, hat er nun heute das Kind, zu den bis dato totgesagten Großeltern gebracht.
Kann ich den Typen jetzt anzeigen, wenn er entgegen meiner Anordnung das Kind an einen Ort bringt den ich ausdrücklich untersagt hab? Als nächstes fährt der Sechsjährige sonst noch mit Motorrad, weil ich das auch strikt untersagt hab.
Gruß Silber
*in Mörderlaune*
