19.06.2008, 10:32
Moinsen Foris
mal eine weniger verfängliche Frage, die sich mir aber momentan stellt, da unser Vermieter im Herbst eine Wohnungsbegehung angekündigt hat:
Im Mietvertrag stehen Fristen drin, in denen in den einzelnen Zimmern die Wände gestrichen werden sollen.Ich gebs ungern zu, aber ich bin teilweise über diese Fristen drüber weg und die Wände sind ziemlich bemalt von kreativen männlichen Ablegern ;-)
Kleine Frage jetzt, zählen die Kosten für Farbe und Pinsel uws. zu den KdU, so daß man das bei der Arge beantragen kann? Oder ist das im Regelsatz mit drin? Falls man es beantragen kann, hat jemand nen Formulierungsvorschlag (meine kreativen Ergüsse diesbezüglich halten sich momentan eher in Grenzen)?
Eine weitere Frage, diesmal aus dem Mietrecht:
Die eingebaute Trennwand ( aus Sperrholt beidseitig, gefüllt mit Dämmmaterial), die Ex und ich eingebaut haben, um aus der Wohnung 2 Wohnungen zu machen, kann man uns dafür sozsuagen an den Karren fahren? Die Trennwand ist eingeschraubt und läßt sich nach Beendigung des Mietverhältnisses rückstandsfrei entfernen.
mal eine weniger verfängliche Frage, die sich mir aber momentan stellt, da unser Vermieter im Herbst eine Wohnungsbegehung angekündigt hat:
Im Mietvertrag stehen Fristen drin, in denen in den einzelnen Zimmern die Wände gestrichen werden sollen.Ich gebs ungern zu, aber ich bin teilweise über diese Fristen drüber weg und die Wände sind ziemlich bemalt von kreativen männlichen Ablegern ;-)
Kleine Frage jetzt, zählen die Kosten für Farbe und Pinsel uws. zu den KdU, so daß man das bei der Arge beantragen kann? Oder ist das im Regelsatz mit drin? Falls man es beantragen kann, hat jemand nen Formulierungsvorschlag (meine kreativen Ergüsse diesbezüglich halten sich momentan eher in Grenzen)?
Eine weitere Frage, diesmal aus dem Mietrecht:
Die eingebaute Trennwand ( aus Sperrholt beidseitig, gefüllt mit Dämmmaterial), die Ex und ich eingebaut haben, um aus der Wohnung 2 Wohnungen zu machen, kann man uns dafür sozsuagen an den Karren fahren? Die Trennwand ist eingeschraubt und läßt sich nach Beendigung des Mietverhältnisses rückstandsfrei entfernen.