Hallo
nach langer Zeit bin ich auch mal wieder zurück und möchte eich gern fragen was die Vorteile oder Nachteile sind wenn ein minderjähriges Kind als Klägerin gegen den KV eingesetzt wird.
Und was sagt ihr bedeutet dieser Satz, steht am ende der Klageschrift der KM
Die Klageerhebung ist von vorheriger Prozesskostenhilfebewiliung abhängig?
heißt das, nur wenn PKH genehmigt wird, wird Klage erhoben?
Sind solche Sätze üblich?
Wenn die Klage im Namen des Kindes ist, wird doch zu 99,9% die PKH bewilligt oder?
LG hexe
Hallo Hexe,
Wenn die Klage im Namen des Kindes ist, wird doch zu 99,9% die PKH bewilligt oder?
Bei weitem nicht! Warum auch? Folgendes Beispiel:
KM reicht im Namen des Kindes eine Klage gegen den KV ein! Beide haben das Sorgerecht. Thema: egal
Beide Elternteile sind dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Sollten sie in der Lage sein, die Kosten einer Klage zu bezahlen, tritt der Staat natürlich nicht ein. Es kann sogar soweit kommen, dass der Beklagte (KV) seinem Kind die Kosten für die Klage gegen sich selbst bezahlen muss.
Ähnlich verhält es sich wenn die Elternteile wieder verheiratet sind. Ehegatten sind untereinander unterhalts- und fürsorgepflichtig. Wenn also der neue Mann der KV oder die neue Frau des KV den Partner finanziell so gut stellen kann, dass davon wiederrum etwas für die Klagekosten des Kindes abgezwackt werden kann, entfällt ebenfalls die PKH.
Die Klageerhebung ist von vorheriger Prozesskostenhilfebewiliung abhängig?
Das kenne ich nur wenn der Kläger sicher sein will, dass ja keine Kosten auf ihn zukommen. Das Gericht erteilt PKH nur dann wenn Aussicht auf Erfolg der Klage besteht. Allerdings kann der Richter/Richterin dieses auch erst während des Verfahrens festlegen und bestimmen lassen. So war es wenigstens bei mir damals.
was die Vorteile oder Nachteile sind wenn ein minderjähriges Kind als Klägerin gegen den KV eingesetzt wird.
Da verstehe ich ehrlich gesagt die Fragestellung nicht. Da geht es doch nicht um Vor- oder Nachteile sondern wer überhaupt in welchen Dingen klageberechtigt ist. Ich könnte meinen Ex nicht auf Verletzung der Zahlung im Bereich Kindesunterhalt verklagen weil mir dieser nicht zusteht; sondern meiner Tochter. Da ich wiederrum als Sorgeberechtigte die Rechte meines minderjährigen Kindes wahren muss, klage ich in ihrem Namen.
Gruß
Mc. Gonagall
hallo
das versteh ich nicht, warum macht die Mutter die Klage von PKH abhängig?
Entweder sie bzw, das Kind braucht das Geld oder nicht,das macht doch sicher niemand so eine "Bedingung" oder?
Wie wird wohl ein Richter auf sowas "reagieren"
Mein Mann der KV hat nun die Gelegenheit zu der Klage oder was auch immer das ist, was da heut gekommen ist Stellung zu beziehen und ebenso wie die KM oder das Kind PKH zu beantragen erst danach wird über die PKH der Mutter bzw des Kindes entschieden ( ich glaub ich habe es so richtg verstanden)
Kann der Richter wenn beide Parteien die PKH Anträge abgegeben haben, gleich fest setzen das der Vater eventuell den Prozess gegen sich selbst bezahlen muss?
Oder warum soll der vater PKH beantragen wenn noch gar nicht sicher ist ob Klage eingereicht wird bzw Klageerhebung?
es geht hier um Kindesunterhalt.
LG hexe
Hallo Hexe,
mal ne blöde Frage: wer ist der Absender dieses Schreibens? Der Anwalt der KV oder bereits daa Gericht?
Wie ein Richter reagiert kann ich Dir nicht sagen. Der Vollständigkeit halber muss auch erwähnt werden, dass es auch PKH als "Darlehen" gibt, dass dann ganz oder teilweise in Raten abgetragen werden muss.
das versteh ich nicht, warum macht die Mutter die Klage von PKH abhängig? Entweder sie bzw, das Kind braucht das Geld oder nicht,das macht doch sicher niemand so eine "Bedingung" oder?
Weil die Mutter nicht auf den Prozesskosten sitzenbleiben möchte. PKH - wie bereits erwähnt - gibt es nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Ich bekomme auch noch Unsummen von meinem Ex. Da er aber die Finger gehoben hat und einen "das Sofa ist viel geiler als arbeiten" macht, kann ich mir die Seele aus dem Leib klagen und würde weder PKH vom Staat noch Geld von ihm erhalten.
Gruß
Mc. Gonagall
Hallo
der Absender ist bereits das Gericht, der Brief war einfach so im Kasten die letzte Klage die KV bekommen hat kam in einem gelben Umschlag( förmliche Zustellung?
Die Klage wird schon aussicht auf erfolg haben geht doch um Kindesunterhalt.
LG hexe
Hallo Hexe,
wenn jede Klage auf Kindesunterhalt Erfolg hätte, gäbe es ja keine Kinderarmut in dem Umfang in Deutschland wie diese leider vorhanden ist.
Je nachdem was sich die KV so vorstellt, muss dafür auch das Einkommen des Zahlenden vorhanden sein. Auch Kindesunterhalt ist kein Wunschkonzert.
Wenn die beklagte Partei zahlen kann ist es nur recht und billig, dass dieses das auch tut aber wo nichts ist kann man nichts holen...
Lass den KV doch einfach morgen beim Anwalt (seinem oder seiner) anrufen und dann habt Ihr eine wirklich fachliche Auskunft, was das jetzt soll. Reagiert werden muss ja so oder so....
Viel Erfolg
Mc. Gonagall