17.07.2008, 21:28
GRUNDSATZURTEIL
Richter stärken Alleinerziehenden den Rücken
Längere Zahlungen vom Ex-Partner, keine Pflicht zum Vollzeitjob: Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsanspruch von alleinerziehenden Müttern und Vätern auf Unterhalt gestärkt. Nun müssen die Familiengerichte das Grundsatzurteil in den Lebensalltag übersetzen.
Karlsruhe - Es war das erste höchstrichterliche Urteil zum Betreuungsunterhalt, seit das neue Recht im Januar in Kraft getreten ist - mit entsprechender Spannung wurde es erwartet: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Unterhaltsrechte von alleinerziehenden Müttern und Vätern grundsätzlich gestärkt. Diese müssen sich künftig nicht generell einen Vollzeitjob ab dem dritten Lebensjahr des Kindes suchen, sondern können unter Umständen auch über die gesetzliche Frist hinaus Unterhalt von ihrem Ex-Partner für die Betreuung bekommen.
Wenn vor der Trennung eine eheähnliche Gemeinschaft bestanden hat, kann sich der Unterhaltsanspruch dem BGH zufolge verlängern. Konkrete Verlängerungsfristen nannte das Gericht nicht. Der BGH spielte den Ball vielmehr zurück an die Fachgerichte, die darüber nun entscheiden müssen.
--> Hier <-- gibt's den kompletten Spiegel-Artikel.
Gruß Seelenquell :o)
Richter stärken Alleinerziehenden den Rücken
Längere Zahlungen vom Ex-Partner, keine Pflicht zum Vollzeitjob: Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsanspruch von alleinerziehenden Müttern und Vätern auf Unterhalt gestärkt. Nun müssen die Familiengerichte das Grundsatzurteil in den Lebensalltag übersetzen.
Karlsruhe - Es war das erste höchstrichterliche Urteil zum Betreuungsunterhalt, seit das neue Recht im Januar in Kraft getreten ist - mit entsprechender Spannung wurde es erwartet: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Unterhaltsrechte von alleinerziehenden Müttern und Vätern grundsätzlich gestärkt. Diese müssen sich künftig nicht generell einen Vollzeitjob ab dem dritten Lebensjahr des Kindes suchen, sondern können unter Umständen auch über die gesetzliche Frist hinaus Unterhalt von ihrem Ex-Partner für die Betreuung bekommen.
Wenn vor der Trennung eine eheähnliche Gemeinschaft bestanden hat, kann sich der Unterhaltsanspruch dem BGH zufolge verlängern. Konkrete Verlängerungsfristen nannte das Gericht nicht. Der BGH spielte den Ball vielmehr zurück an die Fachgerichte, die darüber nun entscheiden müssen.
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Gruß Seelenquell :o)