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Normale Version: Umgangskosten
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Hallo liebe Leute,

ich habe vor ca.3 Wochen einen Antrag auf höhere Regelleistung bei der Arge,wegen Umgangsrecht mit meinen beiden Kindern gestellt.Diesen Antrag schickte ich zusammen mit dem ALG 2- Folgeantrag ab.
Nun bekam ich meinen neuen ALG 2- Bescheid, in dem als kleiner Nebensatz der Antrag auf erhöhten Bedarf abgelehnt wurde:

Dem beantragten erhöhten Bedarf für die Besuchszeit ihrer Kinder kann nicht entsprochen werden, weil eine Übernahme dieser Mehrkosten nach dem SGB ll nicht vorgesehen ist.

So steht es in meinem Bescheid.
Hätten die mir nicht separat nen Ablehnungsbescheid schicken müssen?
Was kann ich jetzt tun,Widerspruch einlegen???
Wenn ja,wie kann ich diesen formulieren?

Schönen Abend noch,Hazilinde[/color][/size][/font]
Hallo Hazilinde,

herzlich willkommen im Wendepunkte.Net Smile

Bei der äußeren Form eines Ablehnungsbescheides kann ich Dir leider nicht wirklich helfen, da mir ein solcher Fall wie Deiner bisher noch nicht untergekommen ist. Im "Normalfall" halten sich die ARGEn an das SGB 10, das diese Verwaltungsakte regelt und schicken einen separaten Bescheid inkl. Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.

In jedem Fall solltest Du aber Widerspruch einlegen, denn dir steht SEHR WOHL ein Mehrbedarf zu. Hier gibt es auch schon eine Reihe von Urteilen, allerdings noch keine "höchstrichterlichen", also Bundessozialgericht, die diese Problematik eindeutig regeln. Fakt ist jedoch, laut einem Urteil des BSG vom November 2006, dass Umganseltern mit ihren Umgangskindern während der Zeit eines regelmäßigen Umgangs eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Demnach kannst Du also die entsprechenden Kosten (z.B. 5 volle Tage Umgang pro Monat = 5/30 des Regelsatzes) beantragen.

Gruß Seelenquell :o)
Vielen Dank für die Antwort, Seelenquell!

Den "Normalfall" gibt es irgendwie in meinem Leben nichtCool

Soll ich denn im Widerspruch die Urteile anmerken oder wie schreibe ich es am geschicktesten?
Einen separaten Bescheid über die Ablehnung bekam ich bisher nicht.

LG,Hazilinde
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