Moin,
kann man Unterhaltsvorschuss schon für die Zeit verlangen, in der man zwar schon getrennt ist aber noch in einer Wohnung wohnt wenn der andere Ehepartner nicht das leibliche Elternteil ist?
Oder gibt es in diesem Fall - um Missbrauch - vorzubeugen ein glattes Nein vom Amt?
Falls jemand was weiß, gehört, gelesen etc. hat wäre ich für Hinweise sehr dankbar.
Gruß
Mc. Gonagall
Hi Mc.,
eine genaue Antwort kann ich dir nicht geben.
Aber vielleicht einen Anhaltspunkt...
Laut § 1567 I BGB ist ein getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung möglich wenn das putzen, waschen, kochen für den anderen eingestellt wird und bis auf Küche und Bad die in der Regel nur einmal vorhanden auch eine Räumliche Trennung vollzogen wird. (Ex-Partner "zieht"/schläft im Wohnzimmer). Vorsichtshalber sollte dem Ehepartner dazu die trennung und Scheidungsabsicht schriftlich mitgeteilt werden. (um Fristen zu belegen)
Wenn man das also so macht und beim Antrag auf Unterhaltsvorschuß angibt das man "getrennt" lebt evtl. die trennungs "Mitteilung" kopiert beilegt oder sogar Eidesstattlich versichert wüßte ich nicht wie das Amt da drumrum kommen will.
Ein Versuch wäre es auf alle Fälle Wert. (vielleicht auf den § 1567 I BGB noch verweisen im Antrag)
Liebe Grüße
Jen
Ich hab letztes Jahr ein klares Nein bekommen, da Ex ja sozusagen hier in der Wohnung mitlebt (daß aus dieser Wohnung 2 abgeschlossene Wohnungen entstanden sind und wir in getrennten Haushalten leben, hat nicht interessiert).
Ich nehme an, daß wenn die Scheidung rechtskräftig ist, sich die Arge bei mir meldet, daß ich erneut UVG für die beiden Großen beantragen soll (wobei die Große ja eh 12 wird und ab dann kein UVG mehr gezahlt wird), auf die Reaktion vom Jugendamt bin ich dann mal gespannt, da sich an unsern Wohnverhältnissen nichts geändert hat, wir aber ja seit Dienstag geschieden sind.