09.09.2008, 19:04
Hey,
über das Recht auf Umgang müssen wir ja nicht sprechen.
Mir geht es um folgendes: Umgangselter kümmert sich nicht - ich sag mal: 2 Jahre. Kein Bild, kein Ton, rein gar nichts. Dann erscheint selbiges Elternteil wie gemalt wieder auf der Bildfläche. Kind auf höchste erbost, will nicht wieder anknüpfen und blockiert. Umgangselter droht mit Klage. Ach so: zur Info - Kind ist unter 12.
Gibt es eine Wende in der Rechtssprechung dahingehend, dass dem Kind sozusagen das Recht auf Umgangsverzicht eingeräumt wird?
Gruß
Mc. Gonagall
über das Recht auf Umgang müssen wir ja nicht sprechen.
Mir geht es um folgendes: Umgangselter kümmert sich nicht - ich sag mal: 2 Jahre. Kein Bild, kein Ton, rein gar nichts. Dann erscheint selbiges Elternteil wie gemalt wieder auf der Bildfläche. Kind auf höchste erbost, will nicht wieder anknüpfen und blockiert. Umgangselter droht mit Klage. Ach so: zur Info - Kind ist unter 12.
Gibt es eine Wende in der Rechtssprechung dahingehend, dass dem Kind sozusagen das Recht auf Umgangsverzicht eingeräumt wird?
Gruß
Mc. Gonagall