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Normale Version: Recht auf Umgang
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Hey,

über das Recht auf Umgang müssen wir ja nicht sprechen.

Mir geht es um folgendes: Umgangselter kümmert sich nicht - ich sag mal: 2 Jahre. Kein Bild, kein Ton, rein gar nichts. Dann erscheint selbiges Elternteil wie gemalt wieder auf der Bildfläche. Kind auf höchste erbost, will nicht wieder anknüpfen und blockiert. Umgangselter droht mit Klage. Ach so: zur Info - Kind ist unter 12.

Gibt es eine Wende in der Rechtssprechung dahingehend, dass dem Kind sozusagen das Recht auf Umgangsverzicht eingeräumt wird?

Gruß
Mc. Gonagall
Der Frage schließ ich mich gerne an, Kontakt zu Kind 1 seit über 4 Jahren nicht, Kind wird 12, sie will den Vater nicht sehn, weil er damals zu 5 Terminen nicht erschien ohne abzusagen und letztes Jahr plötzlich ankam und sie sehn wollte. Sie war völlig geschockt und machte daraufhin nachts ins Bett, verweigert mit ihm zu sprechen wenn er anruft, sie hat ihm geschrieben, daß sie ihn nicht treffen möchte.

Kind 2 (fast 8) kennt ihn gar nicht, hat keinen Bezug zu ihm, weiß aber (von mir), daß es ihn gibt, will ihn nicht sehn, für ihn ist Papa mein Ex2, der ihn groß gezogen hat und sich immer noch wie ein Vater um ihn kümmert.
Hi,
nein, dasselbe Recht wie die Väter den Umgang nicht wahr zu nehmen haben die Kids nicht.

Allerdings darf ein Kind nicht mit körperlicher Gewalt dazu gezwungen werden mit dem Vater mit zu gehen.

Das hieß in einem mir bekannten konkreten Fall das der damals 10 jährige sich auf den Flur Boden setzte und sich weigerte mit zugehen.
Auch gutes Zureden der Eltern änderte nichts und der Vater (in dem Fall) mußte Erfolglos von dannen ziehen.
Der Junge war aber auch sehr verzweifelt und hat sich lange gegen den Umgang gewehrt. Der "Sitzstreik" war sein "letzter" Ausweg.
Traurig wenn es überhaupt soweit kommen muß.

LG
Jen
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