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Normale Version: Dürfen "Fremde" Besuchsrecht bekommen?
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Gast

Hey,

ich bin gerade sehr aufgeregt und hoffe, alles einigermaßen zusammenhängend schildern zu können.

Ich, weiblich, bin seit 6 Monaten geschieden. Aus dieser Ehe ist ein Kind entstanden. Es ist jetzt 7 Jahre alt und geht in die zweite Klasse.

Da ich arbeiten muss, ist das Kind am Nachmittag bei meinen Eltern, die nicht weit weg wohnen. Das klappt alles ganz prima.

Der Kindesvater - mein EX - sieht seine Tochter nur 1x im Monat für ein WE. Er lebt mit seiner Neuen zusammen, die auch Kinder hat. Diese leben aber beim Vater und kommen sie auch nur 1 x im Monat besuchen. Da ihre Kinder und meine Tochter sich überhaupt nicht vertragen ist es jetzt so: 1 WE meine Tochter, 1 WE ihre Kinder, 2 WE frei für die beiden. Das wollen sie so damit sie Zeit für sich haben.

Jetzt hat mich mein EX angerufen und mir mitgeteilt, dass er in den kommenden Herbstferien 1 Woche die Tochter bei sich haben möchte. Er bekommt in dieser Woche aber nur 3 Tage frei, seine Freundin gar nicht. Damit das Kind nicht alleine ist, soll es an den Arbeitstagen dann zur Nachbarin und evtl. auch 1x dort übernachten. Diese Frau ist weder mir noch dem Kind bekannt außer "hallo" und "auf Wiedersehen". Ich will das nicht.

Jetzt meint EX, er könne Fremden ein Besuchs- und Aufenthaltsrecht einräumen und dieses auch einklagen.... Geht das? Ach so: das Sorgerecht liegt bei beiden.

Danke für einige Ideen was ich tun kann....

Susi
Hallo Susi,

Gast schrieb:
Jetzt hat mich mein EX angerufen und mir mitgeteilt, dass er in den kommenden Herbstferien 1 Woche die Tochter bei sich haben möchte. Er bekommt in dieser Woche aber nur 3 Tage frei, seine Freundin gar nicht.


tja, dann kann er sie eben auch nur 3 tage haben, wenn seine freundin oder seine eltern das nicht abfangen können.

Gast schrieb:
Jetzt meint EX, er könne Fremden ein Besuchs- und Aufenthaltsrecht einräumen und dieses auch einklagen.... Geht das?


mit verlaub, das ist schwachsinn, einklagen können das nur personen selbst die eine soziale bindung zum kind haben und nicht er für irgendwen. frag doch mal beim jugendamt, ob die dich da nicht unterstützen können.

Gruß Silber

Hallo Susi,

Silber hat es schon erwähnt; Dein Ex kann gar kein Umgsngarecht für andere einklagen. Das müssen die entsprechenden Personen selbst machen und eine Chance auf Erfolg haben "Fremde" selbst dann nur, wenn sie entweder vor der Trennung oder auch nach der Trennung ein fester, wesentlicher Bestandteil im Leben des Kindes waren.

Wenn Ihr bei der Scheidung nichts anderes vereinbart habt, dann hat Dein Ex neben dem Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Das ABR umfasst aber nur einen eventuellen Umzug des Kindes, bei dem er ein Vetorecht hätte. Der tägliche "Aufenthalt" bei Freunden/Bekannten wird allein durch das Sorgerecht geregelt.
Und hier beim Sorgerecht wird zwischen "Regelungen von erheblicher Bedeutung" und "Regelungen des täglichen Lebens" unterschieden. Der Aufenthalt bei Fremden fällt unter die "erhebliche Bedeutung" und bedarf somit Deiner Zustimmung.

Wenn er also nur drei Tage Betreuung abdecken kann, dann kann das Kind auch nur drei Tage zu ihm.

Gruß Seelenquell :o)
Hallo Susi,

ich schließe mich meinen Vorrednern an. Wenn Du Dich besser fühlen würdest dann informiere Dich beim JA und lehne Dich dann entspannt zurück.

Dein EX soll agieren - was er wahrscheinlich gar nicht tun wird - dann kannst Du ganz ruhig reagieren.

Gruß
Mc. Gonagall

Gast

Hallo,

danke für die vielen Antworten. Vielleicht ist es wirklich nur heiße Luft. Wenigstens geht es mir jetzt besser und ich werde abwarten.

Danke
Susi
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