Gast
26.09.2008, 08:55
Hey,
ich bin gerade sehr aufgeregt und hoffe, alles einigermaßen zusammenhängend schildern zu können.
Ich, weiblich, bin seit 6 Monaten geschieden. Aus dieser Ehe ist ein Kind entstanden. Es ist jetzt 7 Jahre alt und geht in die zweite Klasse.
Da ich arbeiten muss, ist das Kind am Nachmittag bei meinen Eltern, die nicht weit weg wohnen. Das klappt alles ganz prima.
Der Kindesvater - mein EX - sieht seine Tochter nur 1x im Monat für ein WE. Er lebt mit seiner Neuen zusammen, die auch Kinder hat. Diese leben aber beim Vater und kommen sie auch nur 1 x im Monat besuchen. Da ihre Kinder und meine Tochter sich überhaupt nicht vertragen ist es jetzt so: 1 WE meine Tochter, 1 WE ihre Kinder, 2 WE frei für die beiden. Das wollen sie so damit sie Zeit für sich haben.
Jetzt hat mich mein EX angerufen und mir mitgeteilt, dass er in den kommenden Herbstferien 1 Woche die Tochter bei sich haben möchte. Er bekommt in dieser Woche aber nur 3 Tage frei, seine Freundin gar nicht. Damit das Kind nicht alleine ist, soll es an den Arbeitstagen dann zur Nachbarin und evtl. auch 1x dort übernachten. Diese Frau ist weder mir noch dem Kind bekannt außer "hallo" und "auf Wiedersehen". Ich will das nicht.
Jetzt meint EX, er könne Fremden ein Besuchs- und Aufenthaltsrecht einräumen und dieses auch einklagen.... Geht das? Ach so: das Sorgerecht liegt bei beiden.
Danke für einige Ideen was ich tun kann....
Susi
ich bin gerade sehr aufgeregt und hoffe, alles einigermaßen zusammenhängend schildern zu können.
Ich, weiblich, bin seit 6 Monaten geschieden. Aus dieser Ehe ist ein Kind entstanden. Es ist jetzt 7 Jahre alt und geht in die zweite Klasse.
Da ich arbeiten muss, ist das Kind am Nachmittag bei meinen Eltern, die nicht weit weg wohnen. Das klappt alles ganz prima.
Der Kindesvater - mein EX - sieht seine Tochter nur 1x im Monat für ein WE. Er lebt mit seiner Neuen zusammen, die auch Kinder hat. Diese leben aber beim Vater und kommen sie auch nur 1 x im Monat besuchen. Da ihre Kinder und meine Tochter sich überhaupt nicht vertragen ist es jetzt so: 1 WE meine Tochter, 1 WE ihre Kinder, 2 WE frei für die beiden. Das wollen sie so damit sie Zeit für sich haben.
Jetzt hat mich mein EX angerufen und mir mitgeteilt, dass er in den kommenden Herbstferien 1 Woche die Tochter bei sich haben möchte. Er bekommt in dieser Woche aber nur 3 Tage frei, seine Freundin gar nicht. Damit das Kind nicht alleine ist, soll es an den Arbeitstagen dann zur Nachbarin und evtl. auch 1x dort übernachten. Diese Frau ist weder mir noch dem Kind bekannt außer "hallo" und "auf Wiedersehen". Ich will das nicht.
Jetzt meint EX, er könne Fremden ein Besuchs- und Aufenthaltsrecht einräumen und dieses auch einklagen.... Geht das? Ach so: das Sorgerecht liegt bei beiden.
Danke für einige Ideen was ich tun kann....
Susi