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Normale Version: Wegzug wegen Arbeit
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Gast

Hallo,

ich habe da ein Problem.

Ich bin allein erziehend mit 2 Kindern - 8 und 10 Jahre alt. Das Sorgerecht liegt bei mir. Die Mutter ist viel auf Reisen und so war es besser für die Entscheidungen, die vorort zu treffen waren und sind. In meiner Heimatstadt werde ich zum Ende des Jahres arbeitslos sein; die Firma schließt hier ihre Pforten.

Nun liegt mir vom Arbeitgeber das Angebot vor an einen neuen Standort zu wechseln. Dieser befindet sich allerdings nicht mehr in Deutschland.

Nun ist die Mutter vor ca. 6 Monaten in der Nähe sesshaft geworden - ist also ständig vorort - und nun zieht es mich weg. Sie hat unter der Bedingung, dass ich die Umgangskosten trage, kein Problem mit unserem Weggang. Nur eben das kann ich nicht realisieren. Finanziell wäre es nicht drin, die Kinder regelmäßig ins Flugzeug zu setzen. Wir reden hier übrigens von einer Entfernung von 1.500 km.

Fairerweise muss ich sagen, dass eine gewisse Bindung zwischen den Kindern und der Mutter besteht.

Was ist denn nun "wichtiger"? Das ich Arbeit habe, die Kinder und mich ernähren kann oder dass die Kinder die Mutter öfter sehen können?

Hier in der Umgebung ist mit Arbeit nichts mehr zu wollen und ein Umzug stünde so oder so an wenn vielleicht auch nicht ganz so weit aber das Problem wäre dadurch nicht kleiner und ich wüsste nicht wann und zu welchen Konditionen ich wieder Arbeit fände zumal ich keine 25 mehr bin (kann man sich ja ausrechnen.)

Bevor ich zum Anwalt gehe, wäre ich für ein paar Tipps wirklich dankbar.

Danke Phil
Hallo Phil,

aus Deiner Schilderung entnehme ich, dass Du das alleinige Sorgerecht hast. Stimmt das? Bei alleinigem Sorgerecht hast Du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du kannst also ohne Probleme umziehen, auch ins Ausland. Du hast die Verantwortung für die Kinder, musst beruflich umziehen und kannst das machen. Frag beim Jugendamt auch mal nach, die werden Dir eine ähnliche Auskunft geben.

Trotz Umzug haben sowohl die Kinder, als auch die Mutter weiterhin ein Umgangsrecht, dass Du nicht torpedieren darfst. Das es bei der Entfernung finanziell nicht 2wöchentlich möglich ist, sollte allen Beteiligten klar sein. Hier müsst ihr eine neue Regelung treffen. Üblicherweise sind das dann die hälftigen oder gar kompletten Ferien, da die Schulpflicht nicht tangiert werden darf. Auch hier solltet ihr mal mit dem Jungendamt reden, welche Möglichkeiten es noch gibt.

Gruß Seelenquell :o)
Tach du,

schwierige Situation in der du da steckst :-/

Gast schrieb:
Was ist denn nun "wichtiger"? Das ich Arbeit habe, die Kinder und mich ernähren kann oder dass die Kinder die Mutter öfter sehen können?


Ich denke nicht das man das gewichten kann und sollte. Es ist schlicht beides wichtig.

Rechtlich gesehen wirst du wohl wegziehen können und vermutlich wird dir kein Gericht der Welt Umgangskosten auferlegen.
Moralisch gesehen ist das natürlich anders.

Sind die 1.500 km einfach oder hin und zurück?

Wieviel Flüge könnt ihr denn finanzieren?

Ich kann dir von mir und meinen Kindern erzählen:

Ich habe 800 km einfach Distanz zwischen die Kinder und den KV gebracht. Die Kinder waren damals 7 und 9. Die Große hat eine sehr enge Beziehung zu ihrem Vater, die Kleine weniger, was aber an ihrem Wesen liegt.

Mein Ex und ich haben die Kosten geteilt. Die Kinder waren mind. die hälftigen Ferien bei ihm. Meistens mehr. Die Beziehung der Kinder zu ihrem Vater hat gehalten. Mit viel Telefonaten, Mails etc pp. Die Kinder hatten ein Alter und eine so gefestigte Beziehung zu ihrem Vater das es die (erneute) Belastung ausgehalten hat.

Genau da sehe ich uU eure Ressource. Die Kinder haben ein Alter in dem zB Telefonate geführt werden können. Sie haben eine anscheinend gefestigte Beziehung zur Mutter und sind es durch die Reisetätigkeit ja auch ein Stück weit gewohnt, einen längeren Zeitraum von der Mutter räumlich getrennt zu sein.

Ich würde versuchen, im Zweifel über eine Mediation, zu einem tragfähigen Konstrukt bei dem Umgangskosten zu kommen und eine gute, häufige und für die Kinder absolut stabile Umgangsregelung zu finden.

LG,
Tina

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