05.10.2008, 12:03
Frage:
Darf die Exfrau eines Mannes (das Kind lebt bei ihr) der neuen Lebensgefährtin des Mannes untersagen, daß die Lebensgefährtin am Kindergartenfest des Kindes von Exfrau und Mann teilnehmen darf?
Exfrau und Lebensgefährtin kennen sich nicht (Mann und Lebensgefährtin sind erst seit einem Monat zusammen), auch kennt das Kind die Lebensgefährtin noch nicht.Die Lebensgefährtin hat ebenfalls ein Kind, was sie gerne auch mit zum Kindergartenfest mitnehmen würde.
Die Lebensgefährtin besteht darauf mitzukommen, weil der Mann ja eine Einladung bekommen hat und sie schließlich die aktuelle Frau an seiner Seite ist.
Die Exfrau besteht darauf, daß Lebensgefährtin das Recht nicht hat, da diese das betreffende Kind nichtmal kennt und das Kindergartenfest ausschließlich für die engsten Familienmitglieder der Kinder gedacht ist (Förderkindergarten mit 28 Kindern insgesamt), ihre Meinung dazu ist, daß wenn Lebensgefährtin mit Mann wenigstens ein paar Monate zusammen wäre und guten Kontakt zum Kind hätte, wäre das kein Problem, aber nicht als für das Kind unbekannte Person und "frische" Lebensgefährtin, da Mann alle paar Wochen mit ner neuen Lebensgefährtin auftaucht und bisher nichts länger als 2 Monate gehalten hat.
Hat die Lebensgefährtin das Recht gegen den Willen der Exfrau auf dem Kindergartenfest zu erscheinen (mitsamt eigenem Sohn) mit Mann oder hat die Exfrau das Recht, ihr das zu untersagen?
LG Sandy
Darf die Exfrau eines Mannes (das Kind lebt bei ihr) der neuen Lebensgefährtin des Mannes untersagen, daß die Lebensgefährtin am Kindergartenfest des Kindes von Exfrau und Mann teilnehmen darf?
Exfrau und Lebensgefährtin kennen sich nicht (Mann und Lebensgefährtin sind erst seit einem Monat zusammen), auch kennt das Kind die Lebensgefährtin noch nicht.Die Lebensgefährtin hat ebenfalls ein Kind, was sie gerne auch mit zum Kindergartenfest mitnehmen würde.
Die Lebensgefährtin besteht darauf mitzukommen, weil der Mann ja eine Einladung bekommen hat und sie schließlich die aktuelle Frau an seiner Seite ist.
Die Exfrau besteht darauf, daß Lebensgefährtin das Recht nicht hat, da diese das betreffende Kind nichtmal kennt und das Kindergartenfest ausschließlich für die engsten Familienmitglieder der Kinder gedacht ist (Förderkindergarten mit 28 Kindern insgesamt), ihre Meinung dazu ist, daß wenn Lebensgefährtin mit Mann wenigstens ein paar Monate zusammen wäre und guten Kontakt zum Kind hätte, wäre das kein Problem, aber nicht als für das Kind unbekannte Person und "frische" Lebensgefährtin, da Mann alle paar Wochen mit ner neuen Lebensgefährtin auftaucht und bisher nichts länger als 2 Monate gehalten hat.
Hat die Lebensgefährtin das Recht gegen den Willen der Exfrau auf dem Kindergartenfest zu erscheinen (mitsamt eigenem Sohn) mit Mann oder hat die Exfrau das Recht, ihr das zu untersagen?
LG Sandy