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Normale Version: Kürzung des Kindesunterhalts wegen Kindergelderhöhung?
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Ändern sich eigentlich die Unterhaltssätze für Kinder durch die Kindergelderhöhung nach unten? Und wenn ja, in welchen Fällen?

Weiß jemand, ob Vattern mal eben um 5 Euro kürzen darf, obwohl auf dem Titel ein fester Betrag (ohne irgendwelche Prozentangaben) steht?
Kind bekommt 200 Euro Unterhalt monatlich.

Und wie ist das in Mangelfällen, wo ebenfalls ein fester Betrag im Titel steht (auch ohne irgendwelche Prozentangaben)? 2 Kinder bekommen je 128 Euro Unterhalt monatlich.

(keiner der Titel ist beim Jugendamt erstellt worden, sondern alle privat beim Notar)
Hi du,
noch ist die Erhöhung nicht durch wimre soll das heute passieren.

Die Zahlbeträge der DD Tabelle werden dann mit Sicherheit die 5 Euro berücksichtigen.

Bei einem statischen Titel wie bei dir kann nicht einfach Geld weggekürzt werden.
(Genausowenig wie bei einer KU Erhöhung einfach mehr Geld verlangt werden kann)

Tief durchatmen! Im ALG Fall werden dir die 10 Euro eh abgerechnet. Wie das nachher gegengerechnet werden soll bei Vätern die dann auch noch 5 Euro weniger Unterhalt zahlen weiß sowieso noch keiner.
Wäre ja nicht das erste mal das die ARGEn nach einer Gesetzesänderung Planlos vor ihrem ALG2 Mist stehen.

LG
Jen
Jo, in meinem Alg2-Bescheid wird für jedes Kind 166 Euro Kindergeld angerechnet.... bin ja mal gespannt.....
Jetzt schon?
Wenn die das JETZT schon anrechnen würde ich mit ner Kopie vom Kontoauszug aus dem ersichtlich ist wieviel Kigeld du bekommst Widerspruch einlegen.
Nee, für ab Januar Blumen aber schön, daß die schon genau wissen, daß ich ab Januar für jedes Kind 166 Euro Kindergeld bekommen werd Totenkopf
hmmmm....
kann ich rechnen?
ein Kind erhällt (noch) mtl. 154€ laut Adam Riese ist 10€ mehr 164€.. wie zum Teufel kommt die Arge auf 166€ die sie anrechnen können?
Hi Ihr Drei,

irgendwie lustig, dass die ARGE jetzt schon die Kindergelderhöhung ab Januar in ihre Bescheide einfließen lässt .... denn wie's der Zufall so will, hat gerade heute der Bundesrat das Gesetz gestoppt *lach*

Jetzt musses erst mal am 17.12. in den Vermittlungsausschuß und wer weiß, was der noch alles aufweicht *gg*. Der VA muss es denn auch bis zum 19.12. entschieden haben, denn sonst greift das Gesetz nicht mal zum 1.1.2009 .... DAS ist Realsatire vom Feinsten Totenkopf

Gruß Seelenquell :o)
Ich hab auch erstmal geschaut wie ne Kuh wenns donnert.... erstmal, daß bei jedem Kind 166 Euro an Kindergeld steht (ich kanns mir nur so erklären, daß der Arge ihre Software da noch Problemchen hat und statt 2mal 154 und einmal 170 Euro eben 3mal 166 Euro in den Bescheid hämmert, weil der Endbetrag der selbe ist....) und wat soll ich nu mit dem Bescheid machen? So lassen? Oder Widerspruch? Oder wie?
Netterweise darf ich wieder neue Attest und Kostpläne anbringen wegs dem Mehrbedarf für Ernährung (die alten waren ja erst 3 Monate alt....), wer für die Atteste und Kostpläne aufkommen soll kann jetzt jeder mal raten, die Arge wirds nicht sein, die Ernährungsberaterin will dafür 180 Euro haben, die KK wills nicht zahlen, da sie ja erst vor 3 Monaten gezahlt haben, wenn ich das berappe, kann ich mir den Antrag auf Mehrbedarf sparen, denn das Geld steck ich ja vorher in die Ernährungsberaterin..... Verarsche mal wieder hoch3 und auf wessen Kosten? Doc macht mir nun was anderes fertig, damit ich das beim Sozialamt einreichen kann, irgendwas in Richtung Mehrkosten wegs Gesundheit, da Krümels Ersatznahrung nicht von der KK bezahlt wird, aber vom Arzt angeraten wird (sonst kann er auf Dauer zur künstlichen Ernährung in die Klinik gehn), so daß wir wenigstens die Kosten (die übriegnds den Regelsatz um einiges übersteigen) wieder reinbekommen, mein Goldesel im keller ist gerade am Hungertod elendig eingegangen....
Hi Solene,

Solene schrieb:
und wat soll ich nu mit dem Bescheid machen? So lassen? Oder Widerspruch? Oder wie?


Auf jeden Fall einen Widerspruch formulieren. Der Bescheid ist offensichtlich Fehlerhaft, es ist nicht ersichtlich, woher die 166,- Taler kommen und Du hast das Recht auf einen einwandfreien Bescheid.

Solene schrieb:
Netterweise darf ich wieder neue Attest und Kostpläne anbringen wegs dem Mehrbedarf für Ernährung (die alten waren ja erst 3 Monate alt....), wer für die Atteste und Kostpläne aufkommen soll kann jetzt jeder mal raten, die Arge wirds nicht sein ...


Steht das als Aufforderung im Bescheid? Wenn ja, dann müssen die die Kosten für die Atteste übernehmen. Es gibt --> hier <-- eine offizielle Richtline der Arbeitsagentur, an die sich auch die ARGEn halten müssen, nach der die Aufforderung zur Erbringung eines Attestes ein "Verlangen im Sinne des §62, SGB I" ist und das wiederum erfüllt die Anforderung für die Erstattung der angemessenen Kosten nach §65a, SGB I. Hier heißt es nämlich Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit ... ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht ... Da kosten für ärztliche Atteste nicht im Regelsatz enthalten sind, kannst Du diese auch nicht tragen.

Du kannst auch Deine Ärzte von ihrer Schweigepflicht für genau diesen Punkt befreien, damit sich die ARGE diese Info direkt dort holen kann. Du kannst auch Verlangen, dass die ARGE ein amtsärztliches Gutachten erstellen lässt. Letztendlich muss die ARGE dann entscheiden, welche Kosten sie übernimmt - Deine Atteste, oder ein Gutachten vom Amtsarzt.

Du solltest auf jeden Fall Widersprechen und gleichzeitig formlos die Kostenübernahme für die Atteste beantragen.

Gruß Seelenquell :o)

Moinsen

die Kostenübernahme hatte ich schon beantragt, aber die Arge erklärt sich dafür nicht zuständig.Wenn ICH möchte, daß die Arge einen Mehrbedarf zahlt, dann soll ICH auf meine Kosten nachweisen, daß ein Mehrbedarf besteht.
Es gab dieses Jahr ein amtsärztliches Gutachten (das ganze von einer Zahnärztin!!! des Landkreises, ich hatte die Dame angerufen und sie meinte, sie hätte zwar keine Ahnung von Nahrungsmittelallergien und Neurodermitis, genauso wenig von Magenreflux, ich soll halt auf billige andere Produkte zurückgreifen - daher kam dann auch der Vorschlag, ich solle meinem Jüngsten (der mit den sehr vielen Nahrungsmittelallergien und dem heftigen Magenreflux (OP steht bevor)) doch dann eben mit Calzium angereicherten Fruchtsaft (Gift für ihn!) geben statt der vom Arzt empfohlenen Reismilch mit Calzium aus dem Reformhaus (mit der ich für ihn auch backe etc.).Kurz: eine Zahnärztin, die keine Ahnung hat, entscheidet über den Mehrbedarf!
Das ist echt ein Witz, denn der Krankenhausarzt, sowie der Kinderarzt und auch die Ernährungsberaterin (die mir namentlich von der Arge vorgeschrieben wurde) haben bestätigt, daß ein doch sehr heftiger Mehrbedarf ebsteht (alleine beim Kleinen um die 80 Euro, und da ist seine momentane Ersatznahrung nichtmal mit drin, denn die kostet pro 400g mal eben 35-40 Euro (je nach Apotheke).
Aber ich werd mich nächste Woche nochmal an meine Anwältin wenden wegs der Kosten für die Ernährungsberaterin und der Atteste. Da ja auch für nächstes Jahr ne Kinder-Reha geplant ist, in einer Fachklinik, wird diese mir mit Sicherheit auch nochmal bestätigen, daß ein Mehrbedarf besteht (die gleiche Klinik hat mir vor 21 Jahren schon Kostpläne aufgrund meiner eigenen Allergien erstellt und sie tun es noch heute (hab noch Kontakt zum Erziehungsleiter und einem der "alten" Ärzte - und die warten nun drauf, daß wir da nächstes Jahr hinfahren, was wir definitiv auch machen werden, notfalls eben per Einweisung (Chef-Doc vom krankenhaus würd das in Lüttens Fall auf jeden Fall machen sagt er).
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