Moin miteinander,
kann mir jemand sagen ab welcher Summe das Jugendamt die Kontrolle über das Kindesvermögen übernimmt und wie der § heißt, der das regelt?
Danke herzlichst
Mc. Gonagall
Hallo Mc. Gonagall,
meines Wissens nach kann das Jugendamt generell keine Kontrolle über das Kindsvermögen übernehmen.
Das Jugendamt kann und muss (ist verpflichtet) zum Schutz des Kindes, wozu auch das Vermögen zählt, das Familiengericht anrufen, welches dann das Jugendamt als "Geldwächter" einsetzen kann. Das passiert aber nicht ab einer bestimmten Summe, sondern beim Drohen von Gefahr. Maßgeblich ist hier der §1666 BGB, wo es unter anderem heißt:
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(2) In der Regel ist anzunehmen, daß das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
Ob es noch andere Möglichkeiten des Jugendamtes gibt weiß ich nicht. Wenn Du da was hörst, dann poste es bitte hier ... man lernt nie aus
Gruß Seelenquell :o)
Hallo Seelenquell,
ich lese da mal nach ob es das ist was ich meine. Als das JA damals erfahren hatte, dass ich allein erziehend bin, kam so ein Schreiben, in welchem ich aufgefordert wurde, Angaben zum Vermögen meines Kindes zu machen. Für den Fall, dass selbiges vorhanden gewesen wäre, hätte ich jährlich Rechenschaft über die Verwaltung ablegen müssen.
Ich frage mich nun wie es ist wenn meine Eltern mich überleben und dann meine Tochter erbt..... Sollte das Sorgerecht dann an den KV gehen und keiner einen Blick auf die Taler werfen, hätte der KV einige Jahre ein feuchtfröhliches Leben!
Gruß
Mc. Gonagall
Hi du,
erschreckender Gedanke....
Soweit ich weiß gibt es aber die möglichkeit das "Vermögen" nicht direkt an das Kind zu vererben und quasi einen Vermögensverwalter zu bestimmen.
Um sowas Wasserdicht und Ex-unanfechtbar zu machen würde ich aber empfehlen sich an den Notar seines Vertrauens zu wenden. Je nach "Vermögen" ist das nicht mal sooo teuer und man hat die Sicherheit das sich keiner mit dem Geld auf kosten des Kindes einen faulen Lenz zu machen.
LG
Jen
Hey Jen,
dahin ging mein Gedanke auch schon. Werde mich wohl, respektive meine Eltern, an einen Notar wenden.
Gruß
Mc. Gonagall