Guten abend
ich bin verheiratet mit einem Mann dieser hat zwei Kinder aus erster ehe KU wird nicht gezahlt UVG bekommt mein Mann auch nicht da er mit mir verheiratet ist.
Würde er im Trennungsjahr bereits UVG erhalten oder erst wenn er mit mir geschieden ist?? (ich bin die Zweitfrau)
LG hexe
Hallo Hexe,
Unterhaltsvorschuss bekommen nur die Kinder alleinerziehender Elternteile, das aber, sobald ein Nachweis der Scheidung oder der dauerhaften Trennung (also Trennungsjahr) vorliegt. Dazu müsste Dein Mann einen Nachweis vom Rechtsanwalt beibringen, aus dem ersichtlich wird, dass ihr bereits im Trennungsjahr seid.
Grundsätzlich haben aber nur Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und hier auch nur für max. 72 Monate einen Anspruch.
Gruß Seelenquell :o)
Viele Jugendämter lassen u.a. auch eine Trennung/Scheidung innerhalb der Ehewohung nicht gelten und zahlen dann nicht. Mittlerweile bin ich geschieden, aber UVG gibts trotzdem nicht, da mein Exmann in einem abgetrennten Teil der Wohnung wohnt (separater Zugang), nun bekomme ich weiter Sozialgeld von der Arge....
Sowie mein Exmann eine andere Adresse hätte, würde ich zumindest für 1 Kind noch UVG bekommen.
Ich fands erstmal ziemlich heftig, daß für das Jugendamt die Scheidung null und nichtig ist und sie nicht zahlen, zumal wir ja getrennte Haushalte haben (habe ja auch Steuerklasse 2 auf meiner Steuerkarte).
Das soll mal einer verstehen....