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Normale Version: Steuererklärungen 2006- 2008
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Gerade kommt ein dicker Stapel Formulare seitens des Finanzamtes hier an, adressiert an Ehepaar *meinewenigkeit* und *Ex* , auszufüllen sind die Steuererklärungen für die Jahre 2006- 2008.

Problem1: ich bin in der Inso, mein Treuhänder hat mir geschrieben, daß Steuererklärungen meinereits nur von ihm auszufüllen sind, da ich aber kein Einkommen hatte, hat Treuhänder gesagt, brauch nicht gemacht werden und fertig. Und nu?

Problem2: Ex hat keinen Nerv drauf, den Krams auszufüllen, für 2006 würd ich mich ja noch breitschlagen lassen, da waren wir ja noch zusammen, aber wir sind seit januar 2007 getrennt und ich seh nicht ein, die Tippse zu machen für ihn. Wenn ich nur meinen Teil nun zum Treuhänder schicke und ihn meinen krams machen lasse, also auf gut deutsch da amtlich null Einkommen eintragen lasse, und Ex schickt nichts hin, häng ich dann mit drin oder bin ich aus der Sache raus, weil ich meinen krams ja dann per Treuhänder dahin gesandt hab?

Problem3: Häng ich in einer evtl. Nachzahlung mit drin? Oder nicht? Zumindest ab 2007?

Problem4: Können die eigentlich im Jahre 2009 noch ne Steuererklärung für 2006 verlangen?

Bitte um zahlreiche Antworten, ich bin reichlich genervt. Da denkt man, man läßt sich scheiden und wird dann als Ehepaar seiten des Finanzamtes angeschrieben- hey, die haben mir für 2008 und 2009 ne Steuerkarte mit Klasse ausgestellt, ist doch wohl logisch, daß wir dann nichts mehr Ehepaar sind, hab denen das doch extra nachweisen müssen.

P.S. ich weiß nichtmal, ob Ex seine Lohnsteuerkarten noch irgendwo rumfliegen hat, das kann ja was werden. Und wieder einmal ist bewiesen, Post von Ämtern, Rechtsanwälten, Gerichte usw. kommen immer pünktlich am Samstag morgen!
Ein Tag später und mal provisorisch zumindest mit den Daten von 2005 und das was ich von 2006 noch habe, durchgerechnet.

Wahnsinn, Ex müßte bei getrennter Veranlagung pro Jahr um die 3500 Euro nachzahlen für 2006 und für 2007, für das Jahr 2008 hat er ja eh Steuerklasse 1, da müßte es dann hinkommen.

Bei gemeinsamer Veranlagung müßte es eigentlich passen ohne Nachzahlung für 2006 und 2007 (für 2008 hab ich meinen Zweizeiler ans Finanzamt samt der Kopien der Hartz4- Bescheide von fertig liegen), bei Einzelveranlagung würde ich in jedem der Jahre mit null rausgehn, und Ex hätte die Arschkarte.

Wie also zwingt man nun den Ex zu seinem Besten, weils der finanzielle Genickbruch für ihn wäre und ich wirklich keinen Bock habe, jemand ins tiefste Loch zu stoßen.

Kann ich für 2006 und 2007 meinen Krams ausfüllen und schriftlich dazu schreiben, daß ich auf eine gemeinsame Veranlagung bestehe? Und die kümmern sich um seinen Teil und veranlagen gemeinsam?
Hi Solene,

so leicht wirst Du's nicht haben.
Zum Einen hast Du doch die Aussage Deines Inso-Verwalters, dass das über ihn laufen muss und er es als nicht nötig erachtet. Da solltest Du zu erst mit ihm reden und gucken, was er dazu sagt. Geh' da lieber kein Risiko ein!

Andererseits muss man klar sagen, dass Du Deinen Ex in kein Loch stoßen würdest. Als erwachsener Mensch ist er selbst verantwortlich und Du solltest Dich nicht drum kümmern - ihr seid geschieden!

Zu Deinem Problem 4 von oben: Ja die können das einfordern. Dem Amt sind da theoretisch keine Grenzen gesetzt.

Zu Problem 3 von oben: Bei gemeinsamer Veranlagung hängst Du erst einmal mit drin. Du kannst hinterher - wenn vollstreckt wird - beantragen, dass die Vollstreckung auf den Betrag beschränkt wird, der sich bei einer getrennten Veranlagung ergeben würde. Trotzdem hängst Du da drin.

Dein Problem 2 beantwortet sich im Prinzip aus dem Problem 3. Bei getrennter Veranlagung bist Du nur für Deinen Teil zuständig und fertig. Bei gemeinsamer Veranlagung hängst Du mit drin und kannst die "gemeinsamen" Schulden hinterher aufteilen lassen.

Warum willst Du Dir überhaupt die Mühe machen, Deinem Ex den Hintern zu pudern? Das Argument mit dem tiefen Loch erscheint mir etwas dürftig?!

Gruß Seelenquell :o)
Danke dir

Zitat:
so leicht wirst Du's nicht haben.


Das wär auch zu schön gewesen....

Dann werd ich mal morgen ein paar Anrufe tätigen mit diversen Leutchen, die ich sonst nie anrufen würde ohne irgend einen grund, z.B. die lieben Leutchen vom Finanzamt, den lieben Treuhänder... (ich tät lieber liebe andere Leutchens anrufen).

Zitat:
Warum willst Du Dir überhaupt die Mühe machen, Deinem Ex den Hintern zu pudern? Das Argument mit dem tiefen Loch erscheint mir etwas dürftig?!


Naja, ich sag mal, es ist eines der Argumente, gibt noch andere, durch die ich evtl. auch so einige Nachteile hätte, dann lieber ein wenig pudern, ist weniger aufwendig ;-)

Nun weiß ich mehr:

So, hab gerad angerufen beim Finanzamt, die haben nun bei sich die Daten der Trennung und Scheidung eingetragen. Wenn Ex nicht mitmacht ist das sein Problem, ich soll meine Sachen einschicken, bei 2007/2008 jeweils auf der Anlage N unten nur Hartz4 eintragen, bei 2006 null eintragen ohne was.
Offen lassen ob Zusammen - oder getrennte Veranlagung, dazu schreiben, daß ich für 2006/2007 einverstanden bin, daß wenn Ex es wünscht, daß wir gemeinsam veranlagen, aber ich seine Daten nicht habe, sie sich an ihn wenden sollen.
Für 2008 muß ich alleine, er ebenfalls.
Wenns bei ner Zusammenveanlagung zur Nachzahlung kommt, kann ich verlangen, daß die Steuerschuld auf beide aufgerechnet wird, bei mir wird null rauskommen, da ich kein Einkommen hatte, wo kein Einkommen, da keine Steuerschuld.Bei einer Aufrechnung bin ich da raus.Sollte ich wider Erwarten Nachteile haben, kann ich eine getrennte Veranlagung verlangen, notfalls einklagen, da ich keine Nachteile haben darf durch nulll Einkommen.
Der Treuhänder ist aus der Sache raus, weil ich 2006 meinen Schlußtermin hatte.
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