Hi alle miteinand,
Es geht um das Thema Sorgerecht.
Ex und ich haben gemeinsames SR. Soweit.
Ex zieht nun im Laufe des Jahres um. Neben Strom, Telefon und Kabelanschluss muss auch das Kind umgemeldet, an der alten Schule ab-, an der neuen Schule angemeldet werden. Und so weiter.
Dafür braucht Ex angeblich eine Vollmacht. Das kann ich verstehen und glauben. Aber die soll irgendwie zeitlich unbegrenzt und recht allgemein gehalten sein. Und hier fangen meine Nackenhaare an, sich zu kräuseln.
Vorweg: ich will ihr keine Steine in den Weg legen. Aber ist nicht das meiste mit dem kleinen(?) Sorgerecht abgegolten? Heißt das so? Oder gibts da eine SR-Variante, die das abdeckt?
Muss man für eine Ortsmeldung wirklich eine Vollmacht vom Vater haben, auch wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der Mama hat?
Hilfe...
Und danke vorab,
Perry
Tach,
Dafür braucht Ex angeblich eine Vollmacht.
Nicht nur angeblich, sondern sicher, und das ist auch gut so.
So soll nämlich verhindert werden das ein Elternteil einfach umzieht usf ohne das Einverständniss des Anderen bei GSR einzuholen.
Und hier fangen meine Nackenhaare an, sich zu kräuseln.
Täten meine auch.
Stell sie doch einfach begrenzt auf die Ummenldung beim Meldeamt und in der Schule aus.
Übrigens wenn Schule und Amt gesetztestreu arbeiten braucht deine Ex dazu eine beglaubigte(!) Kopie deines Ausweises.
Aber ist nicht das meiste mit dem kleinen(?) Sorgerecht abgegolten?
Das gilt meines Erachtens für Stiefeltern und schließt ganz sicher nicht die genannten Dinge ein.
Oder gibts da eine SR-Variante, die das abdeckt?
Alleinige Sorge für deine Ex täte das abdecken. (AFAIK)
Muss man für eine Ortsmeldung wirklich eine Vollmacht vom Vater haben, auch wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der Mama hat?
Ja, aus o.g. Gründen ;-)
HTH,
Tina
Hoi,
erstmal danke.
Nicht nur angeblich, sondern sicher, und das ist auch gut so.
Nun, die jetzige Schule wollte die erst haben, als ich fragte, ob sie die nciht bräuchten, da Ex und ich geschieden seien.
Vorher reichte denen eine Unterschrift trotz Familienstand geschieden.
Daher 'angeblich'. Im Sinne von: Rechtlich ja, praktisch nein.
Alleinige Sorge für deine Ex täte das abdecken. (AFAIK)
Was brächte das für nachteilige Konsequenzen?
Angenommen, die Kleine wollte irgendwann beim Papa sein/leben. Ginge das dann noch einfach?
Cheers,
Perry
Hi :o))
ich würde dir vorschlagen jeweils einzelig Ex zu bevollmachten
a) Kind am neuen Wohnort anzumelden
b) Kind in Schule xxxx anzumelden
Im Prinzip bedeutet das alleinige Sorgerecht das der Inhaber jegliche Entscheidung alleine treffen würde, unter anderem Schulwahl, Berufswahl und Ausbildung sowie der Aufenthalt des Kindes. (@zu Papa ziehen)
Jetzt bin das nur ich und ich glaube an "Zeichen setzen", deshalb ist es für mich persönlich ein Unding offiziell auf jegliches Mitspracherecht mein Kind betreffend zu verzichten.
Vor allem wenn es dir schon die Nackenhaare krauselt bei einer unbeschränkten Vollmacht, ähm, das wäre dann doch eine erhebliche Steigerung.
LG
Jen
Ich hab letzte Woche vom Ex2 mit zur Schulanmeldung nehmen müssen:
- eine Vollmacht für diese Schulanmeldung (da stand auch nur diese Schulanmeldung drin und nichts für die Zukunft) und ne Ausweiskopie von ihm.
2001 hab ich für den Umzug hier in diese Stadt vom andern Ex die Unterschrift gebraucht zum Ummelden. Dies konnte er an seinem Wohnort beim Bürgeramt machen, dort wurde von hier was hingefaxt und hinterlegt für ihn, er unterschrieb das dann, sein Ausweis wurde kopiert und die Kopie samt Unterschrift an das Bürgeramt vor Ort gefaxt.Dafür hab ich also keine Vollmacht gebraucht, sondern es ging von Bürgeramt zu Bürgeramt.
Für die beiden Großen hab ich seit 2002 das alleinige Sorgerecht, für den Kleinen weiterhin das gemeinsame Sorgerecht mit Ex2.
Hi Perry,
das "kleine Sorgerecht" ist dieses hier:
§ 1687b
Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten
(1) Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.
(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
Trifft also auf Deine Situation nicht zu.
Im realen Leben bedeutet das bei uns, dass an allen Stellen - Schule, Kinderarzt, Ergo etc. - eine Vollmacht mit eben diesem Text und den Daten meines Mannes hinterlegt sind damit er in meiner Abwesenheit entscheiden kann.
Ausgeschlossen hiervon sind allerdings Schulab- oder anmeldungen, Unterschrift unter Zeugnisse usw.
Deine Ex sollte keine Probleme haben, für anliegende Dinge eine spezielle Vollmacht von Dir zu erbitten. Schließlich hast Du hälftiges Sorgerecht. Wenn etwas Neues ansteht, muss sie Dich eh erneut informieren usw. Da muss sie dann durch...
Herzlichen Gruß
Mc. Gonagall
P.S. Die Schule meiner Tochter ist 200%ig. Ich musste das Scheidungsurteil und das Urteil über das alleinige Sorgerecht vorlegen. Fand ich gut!