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Normale Version: Ansprüche von Ex, der in die Inso geht?
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Mein Ex2 möchte mich auf Entschädigung verklagen für die Zeit, wo er als Stiefvater eingesprungen ist für meine Kids aus erster Ehe, als Ex1 keinen Kindesunterhalt gezahlt hat, UVG nicht gezahlt wurde da verheiratet und Sozialhilfe/Alg2 ebenfalls nicht gezahlt wurde, da Ex2 knapp über der Einkommensgrenze lag. das wurde ihm von der Schuldnerberatung empfohlen im Hinblick auf seine geplante Inso.
Ich soll ihm für die ganzen Jahre den Betrag erstatten, den Ex1 insgesamt nicht gezahlt hat.
Sowas hab ich noch nie gehört oder gelesen, mal davon abgesehn, daß ich das eh nicht zahlen könnte, würde er mit so einer Klage tatsächlich durchkommen?
Hi
ich kann
mir viel vorstellen aber weder das die Schuldnerberatung so eine Empfehlung rausgibt noch das er damit durchkäme.

Er hätte ja nicht zahlen müssen.
Zum einen wusste er um die Umstände schon vor der Heirat - hätte dich ja nicht nehmen oder heiraten brauchen zum anderen auf welcher Grundlage denn?

Außerdem hast du wenn ich mich recht erinnere für die Zeit nachweise das du deiner Pflicht den Kindesunterhalt einzufordern nachgekommen bist.
Gabs da nicht sogar ein Verfahren???

Ich würde das ganz entspannt vorbeiziehen lassen...
LG
Jen
Ah, schön dich zu sehn Kuss

Da die Kacke hier nun, wie sagt man so schön, so richtig am Dampfen ist zwischen Ex2 und mir, hab ich ihm empfohlen mal meine Kehrseite zu schmatzen ;-)

Es gab 2006 das Gerichtsverfahren gegen Ex1 wegen Unterhaltspflichtverletzung, 1 Jahr davor war die Anzeige meinerseits, aber Ex1 war ja solange verschwunden im Ausland, vorhergegangen ist, daß meine Exanwältin jahrelang versucht hat was zu bewirken und weil nichts ging, hab ich ihn schließlich angezeigt.

Zitat:
Zum einen wusste er um die Umstände schon vor der Heirat - hätte dich ja nicht nehmen oder heiraten brauchen zum anderen auf welcher Grundlage denn?


Da will er jetzt nichts mehr von wissen, Kerl ist pleite, der würde alles tun um an Geld zu kommen.

Zitat:
ich kann
mir viel vorstellen aber weder das die Schuldnerberatung so eine Empfehlung rausgibt noch das er damit durchkäme.


Ich ehrlich gesagt auch nicht, aber bei der deutschen Justiz will ich dafür meine Hand nicht ins Feuer legen....

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