05.12.2009, 13:24
Letzten Monat bekam ich von Arge Post, Ex1 müsse mehr Kindesunterhalt zahlen nach einer eingehenden Überprüfung seines Einkommens, dann eben noch die Summe XXX, die Ex ab dem 1.12. an mich für unsere Kids überweisen soll.
1.12. - die bisherige Summe wurde überwiesen, die neue Summe beim Alg2 wurde aber schon angerechnet, so daß ich zur Arge hin bin und Bescheid gegeben habe, wie hoch der tatssächlich überwiesene Betrag war. Ich bekam die Auflage, eine Unterhaltsklage einzureichen über einen von mir gewählten Anwalt, damit über die von der Arge errechnete Summe ein Titel erstellt wird.
(die Differenzsumme fehlt mir immer noch...)
Folge1: Ex bekam nen bitterbösen Brief der Arge
Folge2: Ich bekam nen bitterbösen Anruf von Ex1 mit Beleidigungen und Drohungen
Folge3: Ich werde nächste Woche beim Anwalt antanzen und die Unterhaltsklage einreichen und zweitens möchte ich erreichen, daß Ex1 das zu unterlassen hat, mich zu beleidigen und zu bedrohen!
Problem1: Geht das ganze per PKH?
Problem2: Muß die Arge dem Anwalt oder Gericht die Lohnnachweise von Ex überlassen und seine Adresse rausrücken (mir rücken die leider gar nichts raus), ohne Adresse kann ich doch wohl keine Klage einreichen
Problem3: Ich hab weder Lust drauf, daß Ex seine Drohungen wahr macht, noch daß ich auf irgendwelchen kosten hängen bleibe, hat jemand ne Idee, wie ich mich absichern kann, körperliche Unversehrtheit und auch die finanziellen Kosten?
Bitte um konstruktive Vorschläge, wie ich vorgehn kann, ich hab ehrlich gesagt auch keinen großen Nerv, mich durch ne Klage wieder zur Zielscheibe meines Ex zu machen, aber ich habe laut Arge eine Mitwirkungspflicht, da es nicht sein kann, daß der Steuerzahler Ex die Zahlungen abnimmt (von daher hab ich auch nichts gegen die Klage einzuwenden).
Und jetzt ihr.....
1.12. - die bisherige Summe wurde überwiesen, die neue Summe beim Alg2 wurde aber schon angerechnet, so daß ich zur Arge hin bin und Bescheid gegeben habe, wie hoch der tatssächlich überwiesene Betrag war. Ich bekam die Auflage, eine Unterhaltsklage einzureichen über einen von mir gewählten Anwalt, damit über die von der Arge errechnete Summe ein Titel erstellt wird.
(die Differenzsumme fehlt mir immer noch...)
Folge1: Ex bekam nen bitterbösen Brief der Arge
Folge2: Ich bekam nen bitterbösen Anruf von Ex1 mit Beleidigungen und Drohungen
Folge3: Ich werde nächste Woche beim Anwalt antanzen und die Unterhaltsklage einreichen und zweitens möchte ich erreichen, daß Ex1 das zu unterlassen hat, mich zu beleidigen und zu bedrohen!
Problem1: Geht das ganze per PKH?
Problem2: Muß die Arge dem Anwalt oder Gericht die Lohnnachweise von Ex überlassen und seine Adresse rausrücken (mir rücken die leider gar nichts raus), ohne Adresse kann ich doch wohl keine Klage einreichen
Problem3: Ich hab weder Lust drauf, daß Ex seine Drohungen wahr macht, noch daß ich auf irgendwelchen kosten hängen bleibe, hat jemand ne Idee, wie ich mich absichern kann, körperliche Unversehrtheit und auch die finanziellen Kosten?
Bitte um konstruktive Vorschläge, wie ich vorgehn kann, ich hab ehrlich gesagt auch keinen großen Nerv, mich durch ne Klage wieder zur Zielscheibe meines Ex zu machen, aber ich habe laut Arge eine Mitwirkungspflicht, da es nicht sein kann, daß der Steuerzahler Ex die Zahlungen abnimmt (von daher hab ich auch nichts gegen die Klage einzuwenden).
Und jetzt ihr.....

